Was wir anbieten

Das Alter ist nur eine Zahl. Die richtige Einstellung zum Leben zählt.

Vier Leistungen, die sich um Sie und Ihren Alltag kümmern. Wählen Sie, was Ihnen guttut.

Alltagsbetreuung

Eine liebevolle und fachgerechte Betreuung ist von existenzieller Bedeutung, wenn ein Mensch älter wird. Unser Ziel ist, durch unsere Unterstützung zu gewährleisten, dass der Mensch auch weiterhin möglichst am sozialen Leben teilnehmen kann.

Wir bieten an

  • Spazieren gehen oder Gedächtnistraining
  • Gesellschaftsspiele
  • Gemeinsames Kochen und Essen oder Kaffee trinken
  • Liebevolle und einfühlsame Gesellschaft
  • Unterstützung bei der selbständigen Organisation und Verwaltung

Alltagsbegleitung

Um weiterhin aktiv am Leben teilhaben zu können, begleiten wir unsere Kunden überall hin, wo wir gebraucht werden. Dabei sind wir kein Fahrdienst, sondern helfen aktiv bei der Bewältigung der jeweiligen Herausforderung.

Die Pflege der sozialen Kontakte ist in jeder Lebenslage unglaublich wichtig. Wir begleiten und helfen dabei, den Alltag abwechslungsreich zu gestalten.

Wir bieten Begleitung an

  • zu Freunden und Verwandten
  • zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • zu Apotheken
  • zu Ärzten
  • zu Behörden
  • in die Kirche
  • zu Trauerfeiern
  • zum Friedhof
  • zum Theater

Haushaltshilfe

Pflegebedürftigen Menschen fällt es häufig schwer, den Haushalt alleine zu regeln. Um sich zu Hause wohl zu fühlen, gehört ein sauberes Heim zwingend dazu. Wir unterstützen in der Organisation des Haushalts.

Unsere Hilfe im Haushalt

  • Hilfe beim Wäsche waschen

  • Unterstützung beim Einkaufen

  • Gemeinsames Kochen und Zubereitung von Speisen

04 · Schwangerschaftshilfe

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder im Wochenbett Unterstützung im Alltag benötigen, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, und das ganz ohne Kosten für Sie.

Gesetzlich gesicherter Anspruch

§ 24h SGB V

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Wichtige Hinweise

  • Keine Zuzahlung für Schwangere!
  • Der Anspruch gilt, solange der Arzt eine Notwendigkeit bescheinigt.

Wann besteht ein Anspruch?

Zum Beispiel bei

  • Starker Schwangerschaftsübelkeit (Hyperemesis gravidarum)
  • Frühzeitigen Wehen
  • Verordneter Bettruhe
  • Verkürztem Gebärmutterhals (Risiko für Frühgeburt)
  • Frühzeitigem Öffnen des Muttermundes
  • Komplikationen bei der Geburt oder Kaiserschnitt
  • Wochenbettdepression oder psychischer Belastung
  • Verzögerter Wundheilung oder starkem Blutverlust
  • Stillproblemen, Milchstau oder Brustentzündungen

Sie möchten eine unverbindliche Anfrage stellen?

Kontaktieren Sie uns, und wir prüfen, ob unsere Dienstleistung für Sie in Frage kommt.

Unverbindlich anfragen

Wir freuen uns, Ihnen bei Fragen weiterzuhelfen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Das Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts.

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