Kosten
Welche Kosten fallen an?
Sie möchten eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und fragen sich, wer die Kosten dafür trägt? Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Sie rechnen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab.
131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
nach § 45b SGB XI
Keine Kosten
Mit Pflegegrad in der Regel ohne Eigenanteil.
Professionelle Unterstützung
Leistungen, die Sie über den Entlastungsbetrag nutzen können.
Individuelle Betreuung
Abgestimmt auf Ihre Wünsche und Ihren Alltag.
131 €
pro Monat
Entlastungsbetrag
131 € im Monat für Ihre Entlastung
Jede Person, die einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag beläuft sich auf 131 € im Monat.
Der Entlastungsbetrag darf nur für Dienstleistungen genutzt werden, die von zertifizierten Unternehmen angeboten werden. Bei uns können Sie den Betrag also nutzen.
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Frage 1 von 3
Beratung
Ab Pflegegrad 2 gibt es noch mehr
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, haben Sie Anspruch auf weitere Unterstützung von der Krankenkasse. Wenden Sie sich an uns, und wir schauen gemeinsam, was Ihnen zur Verfügung steht.
Häufige Fragen
Kurz und klar beantwortet
Wer trägt die Kosten?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Die Leistungen werden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch darauf. Er beträgt 131 € im Monat.
Kann ich den Entlastungsbetrag bei Ihnen nutzen?
Ja. Der Betrag darf nur für Dienstleistungen zertifizierter Unternehmen genutzt werden. Bei uns können Sie ihn einsetzen.
Was gilt ab Pflegegrad 2?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Unterstützung von Ihrer Krankenkasse. Wir schauen gemeinsam, was Ihnen zur Verfügung steht.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Das Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Was gilt bei Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt (§ 24h SGB V). Für Schwangere fällt keine Zuzahlung an.
Was unsere Kunden sagen
Zeit, die ankommt
Wir sind sehr zufrieden! Die Alltagsbegleitung nimmt sich wirklich Zeit!
Kundenstimme
Sorgende Hände kann ich jedem empfehlen!
Kundenstimme
Sehr kompetent und zuverlässig!
Kundenstimme
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Wir prüfen mit Ihnen, was für Sie möglich ist. Das Gespräch kostet Sie nichts.
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