Kosten

Welche Kosten fallen an?

Sie möchten eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und fragen sich, wer die Kosten dafür trägt? Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Sie rechnen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab.

131 €

Entlastungsbetrag pro Monat

nach § 45b SGB XI

131 €

pro Monat

Entlastungsbetrag

131 € im Monat für Ihre Entlastung

Jede Person, die einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag beläuft sich auf 131 € im Monat.

Der Entlastungsbetrag darf nur für Dienstleistungen genutzt werden, die von zertifizierten Unternehmen angeboten werden. Bei uns können Sie den Betrag also nutzen.

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Habe ich Anspruch?

Drei kurze Fragen, und Sie wissen, wie die Kosten in Ihrem Fall in der Regel getragen werden.

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Frage 1 von 3

Hat die betreute Person einen Pflegegrad?

Beratung

Ab Pflegegrad 2 gibt es noch mehr

Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, haben Sie Anspruch auf weitere Unterstützung von der Krankenkasse. Wenden Sie sich an uns, und wir schauen gemeinsam, was Ihnen zur Verfügung steht.

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet

Wer trägt die Kosten?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Die Leistungen werden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch darauf. Er beträgt 131 € im Monat.

Kann ich den Entlastungsbetrag bei Ihnen nutzen?

Ja. Der Betrag darf nur für Dienstleistungen zertifizierter Unternehmen genutzt werden. Bei uns können Sie ihn einsetzen.

Was gilt ab Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Unterstützung von Ihrer Krankenkasse. Wir schauen gemeinsam, was Ihnen zur Verfügung steht.

Kostet die Beratung etwas?

Nein. Das Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Was gilt bei Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt (§ 24h SGB V). Für Schwangere fällt keine Zuzahlung an.

Was unsere Kunden sagen

Zeit, die ankommt

  • Wir sind sehr zufrieden! Die Alltagsbegleitung nimmt sich wirklich Zeit!

    Kundenstimme

  • Sorgende Hände kann ich jedem empfehlen!

    Kundenstimme

  • Sehr kompetent und zuverlässig!

    Kundenstimme

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